Psychotherapie
Therapie - Konzept
Sprechzeiten/Kontakt
Lage / Anfahrt
Erstgespräch
Abrechnung / Kosten
Infos / Impressum

Die Behandlungsmethoden der Psychotherapie / Verhaltenstherapie sind, da wissenschaftlich überprüft, für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfen zugelassen.

                                                                                                                                                           

Abrechnung von Vorgesprächen (sog. probatorische Sitzungen)

Von Gesetzlichen Krankenkassen und üblicherweise von den privaten Krankenkassen werden, im Bereich der Psychotherapie und Verhaltenstherapie, die Kosten für Vorgespräche bei zugelassenen Psychotherapeuten vollständig und ohne weitere Formalitäten übernommen.

In diesen Vorgesprächen wird auch das weitere Vorgehen einer Psychotherapie besprochen.


Die Kostenübernahme einer Psychotherapie muss, nach diesen Vorgesprächen, bei der Krankenkasse beantragt werden.

 --- Bei gesetzlich Versicherten können, durch die Leistungsbegrenzungen der Gesetzlichen Krankenkassen, auch bei einer Psychotherapie / Verhaltenstherapie, in begrenztem Umfang, selbst zu tragende Kosten entstehen.

(Sog. Individuelle Gesundheitsleistungen, medizinisch sinnvolle Maßnahmen, welche jedoch über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Die Berechnung erfolgt nach der Privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ---    

Bei Privatversicherten hängt, aufgrund der heutigen Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsverhältnisse und –bestimmungen, die Kostenerstattung einer Psychotherapie / Verhaltenstherapie von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

 Kosten evtl. weiterer privatärztlicher Leistungen ( z.B. Biofeedback, Naturheilverfahren, Homöopathie, Akupunktur ) werden von Privatkassen und Beihilfen üblicherweise  übernommen.



Privatliquidation für Selbstzahler:

Übernimmt Ihre private Krankenversicherung keine Kosten für Psychotherapie / Verhaltenstherapie oder möchten Sie aus anderen Gründen die Kosten selbst übernehmen, entfällt das Antragsverfahren und damit auch eine Wartezeit bis zur Kostenübernahmebewilligung der Psychotherapie durch eine Versicherung.

Die Honorarvereinbarung wird dann individuell getroffen und orientiert sich an der „Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte", wie sie auch bei Privatversicherten zur Anwendung kommt.

 

Top
Psychotherapie / Verhaltenstherapie - Praxis München - 80689 Laim / 81241 Pasing | praxis@psychotherapie-muenchen-laim.de